AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Egli Komfort
Schlachthofstrasse 8
8406 Winterthur
- Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Egli Komfort gelten für unsere
angebotenen Produkte und Dienstleistungen.
- Dienstleistungen
Nur Kunden von Egli Komfort kommen in den Genuss der speziellen Dienstleistungen
Für die Aufrechterhaltung der Dienstleistungen darf Egli Komfort die Kundendaten wie Telefonnummer, Mailadressen und Wohnadresse behalten und verwenden. Die Daten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (Datenschutzgesetz) vertraulich behandelt und nicht Drittpersonen zugänglich gemacht oder abgegeben.
- Garantien
Auf die Gebrauchsfähigkeit der Matratze, Topper und Einlegerahmen (Lattenrost) gewähren wir ihnen:
Matratzen und Topper, 2 Jahre Durchliegegarantie
Bezüge der Matratzen und Topper, 10 Jahre
Lattenrost, Federelemente, 10 Jahre
Motorlattenrost, 2 Jahre auf Motor (Herstellergarantie)
- Von der Garantiezusage ausgeschlossen
-Mängel die durch unsachgemässe Verwendung und Behandlung verursacht wurden wie Anwendung von Gewalt, selbst durchgeführte Veränderungen, Überlastung
-Schäden durch öffnen von elektrischen Bauteilen (darf nur von Fachpersonen der Firma Egli Komfort durchgeführt werden)
-Mängel durch natürliche Abnutzung und Verschleiss, z.B. natürliche Ermüdung von Federelementen, Leisten, Einsteppmaterialien, Schaumkerne.
Matratzenbezüge und andere Bezüge (Hygienebestimmungen)
Verschmutzung durch Stockflecken (Schimmel)
- Entsorgung der alten Matratzen, Topper, Lattenroste
Auf Wunsch wird die alte Matratze, Lattenrost, topper, Bettgestell ohne zusätzliche Kosten entsorgt.
- Widerrufsrecht
Der Käufer hat das Recht, den Kauf bis innert 14 Tagen nach Lieferung der Ware zu widerrufen (OR, Art. 40ff). Ausgenommen davon sind Sonderanfertigungen und bei Hygieneanfälligen Produkten. Sonderanfertigungen müssen zur Gültigkeit auf dem Kaufvertrag vermerkt seinDer Widerruf kann an folgende Andresse erfolgen:
Egli Komfort
Schlachthofstrasse 8
8406 Winterthur - Schlussbestimmungen
Sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge unterstehen dem schweizerischem Recht. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit. Werden einzelne Bestimmungen unwirksam, so bleiben die restlichen Bestimmungen Rechtswirksam gemäss Obligationenrecht.
- Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt der Standort der Firma Egli Komfort,